Anmerkungen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Verwendung von Liposomen in kosmetischen Präparaten
Für Liposomenformulierungen gelten in der Kosmetik die gleichen Anwendungskriterien wie für andere vergleichbare Applikationsarten auch. Die Werbeaussage einer Tiefenwirkung liposomaler Formulierungen darf nicht auf den »drug«-Bereich ausgedehnt werden. Die Argumentation wird bei Verwendung hochungesättigter natürlicher Phospholipide als Liposomengrundstoff wesentlich erleichtert.
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