Welche Kosmetik-Inhaltsstoffe können den Verbrauchern zugemutet werden können und welche nicht? Im Blickpunkt steht die Hautbelastung mit Konservierungsmitteln und anderen Formulierungshilfsstoffen, die mit der eigentlichen Hautpflege gar nichts zu tun haben. Sie werden nur aus Gründen der Stabilität bei Transport, Lagerung und der späteren Anwendung im offenen Tiegel zugesetzt.
Tägliche Belastung der Haut
Dabei wird meist vernachlässigt, dass die Hautbelastung eng mit der Häufigkeit der Anwendung verbunden ist. Es ist einleuchtend, dass vor allem Mitarbeiter/innen von Kosmetikinstituten besonders häufig mit den Produkten, mit denen sie arbeiten, in Kontakt kommen. Berücksichtigt man auch Haarpflegeprodukte, dann sind die Mitarbeiter/innen der Friseurbetriebe tagein tagaus damit konfrontiert. Die hohe Hautbelastung der Kosmetikerinnen ist einerseits auf den täglichen Dauerkontakt mit entsprechender mechanischer Energie bei der Behandlung der Kundinnen, andererseits aber auch auf das häufige Waschen der Hände zurückzuführen. Dadurch wird ein besonders intensiver Austausch bzw. ein hoher Auswascheffekt der hauteigenen Schutzstoffe bewirkt. Andererseits können die im Institut verwendeten Hautpflegemittel mit gegebenenfalls problematischen Inhaltsstoffen besonders tief in die Haut eindringen und bei entsprechenden Dispositionen auf Dauer Reaktionen der Haut hervorrufen. Nach einer vom Bayerischen Landesinstitut für Arbeitsmedizin in Zusammenarbeit mit der Dermatologischen Universitätsklinik Erlangen durchgeführten Untersuchung von 3000 Berufsdermatose-Fällen entfallen allein zwei Drittel auf die folgenden Berufsgruppen: Friseure (22%), Metallarbeiter (19%), Heil- und Pflegeberufe (10%), Nahrungsmittel- Handwerk (9%) und Bauberufe (6%)(TW Dermatologie 25 (2), 1995).
Aktuelle technische Regeln
Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass der Hautschutz bei Kosmetikerinnen und Friseuren im Hinblick auf die Berufsausübung ein wichtiges Thema ist. Diesbezüglich sind als Lektüre auch die neuen technischen Regeln TRGS 531 "Gefährdung der Haut durch Arbeiten im feuchten Milieu (Feuchtarbeit)" sowie TRGS 540 "Sensibilisierende Stoffe" zu empfehlen. Die technischen Regeln werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegeben. Aufgrund ihrer Tätigkeit können Kosmetikerinnen allerdings schwerlich Hautschutzsalben benutzen. Man stelle sich die absurde Situation vor: Eine Kosmetikerin schützt sich mit Hautschutzsalben gegen die Hautpflege, die sie ihren Kundinnen zukommen lässt. Das ist unmöglich! Was aber kann sie tun?
Anforderungen an Hautschutzprodukte
Besonders wichtig ist es, auf Qualität zu achten! Nach heutigem Stand der Technik zeichnet sich ein qualitativ gutes Hautpflegepräparat durch folgende Kriterien aus:
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Schutz der Haut vor Umwelteinflüssen
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Ergänzung der hauteigenen Schutzstoffe durch möglichst hautverwandte Stoffe
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Erhaltung der barriereaktiven Lipid-Doppelschichten der Hornschicht
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Erhaltung und Förderung der selbstregenerativen Kräfte der Haut
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Ausschluss irritativer und sensibilisierender Stoffe
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Minimierung des Auswaschens von Hautschutzstoffen bei der Haut-Reinigung
Hinzu kommen weitere Kriterien, die das Akzeptanz- Verhalten beeinflussen, wie z. B. gute Verteilbarkeit, schnelles Einziehen, angenehmes Hautgefühl (nicht fettig) und Geruchsneutralität. Dies sind aber genau die Kriterien, wie sie auch für einen guten Hautschutz gelten. Daraus resultiert unter der Voraussetzung, dass die Kriterien eingehalten werden, dass die Hautpflege für die Kundin auch einen Hautschutz für die Kosmetikerin darstellen sollte. Wie findet die Kosmetikerin die für ihre Kundinnen und für sich selbst qualitativ besten Produkte? Eine erste Hilfe kann die INCI-Deklaration sein, die sie sich vom Hersteller erläutern lassen sollte. Dabei ist es wichtig, zu erfahren, welche Funktion der Inhaltsstoff XY in der Rezeptur hat. Steht der Schutz der Haut im Mittelpunkt, dann sollten sich folgende Stoffgruppen möglichst nicht in der Rezeptur befinden:
Ebenso wichtig wie die Erkenntnis, welche Stoffe unerwünscht sind, ist die Identifizierung von Bestandteilen, die absolut notwendig sind. Als Richtschnur mögen die Stoffgruppen gelten, die von Natur aus in der gesunden, intakten Haut vorkommen:
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Triglyceride (mittelkettig)
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Sterine inkl. Squalen oder Squalen (oxidationsbeständig)
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Ceramide oder/und Phosphatidylcholin
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langkettige organische Fettsäuren, sofern sie nicht schon gebunden im Phosphatidylcholin vorliegen.
Apropos Phosphatidylcholin. Es ist schon lange von innovativen Liposomen- und Nanopartikel-Präparaten bekannt. In letzter Zeit hat sich ein wahrhaft multifunktioneller Stoff herauskristallisiert: das gesättigte Phosphatidylcholin (PC-H). Hinsichtlich des Hautschutzes besitzt es ceramidartige Eigenschaften, d. h. es ist sehr barriereaktiv. Es hat die Fähigkeit wässrige und fettartige Stoffe ohne die Nachteile konventioneller Emulgatoren in der Hornschicht zu integrieren. Da es am Keratin der Haut haftet, zeichnet es sich bei der Hautreinigung durch einen minimalen Auswascheffekt aus. Das bedeutet, dass der transepidermale Wasserverlust (TEWL) auch bei der Einwirkung externer Stoffe, zu denen auch und vor allem Wasser gehört, stabilisiert wird. Dabei werden okklusive Bedingungen vermieden, d. h. die Haut kann "atmen". PC-H ist unter anderem ein Hauptbestandteil der sogenannten DMS-Basiscremes (DMS = Derma Membrane Structure). DMS-Basiscremes erfüllen die oben genannten Kriterien bezüglich der Zusammensetzung. Sie heißen deshalb Basiscremes, weil sie als vollwertige Hautcremes im Kosmetikinstitut mit weiteren Wirkstoffen angereichert werden können. Dadurch kann auf Hilfsstoffe, die für die Stabilisierung der Wirkstoffe häufig eingesetzt werden und die Haut nur unnötig belasten, verzichtet werden. DMS®-Basiscremes bzw. deren Inhaltsstoffe werden im übrigen auch in neuen betrieblichen Hautschutzcremes mit Erfolg eingesetzt.
Dr. Hans Lautenschläger |