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Salicylsäure in Kosmetika

 

Die Diskussion über Begleitstoffe in der Ernährung nimmt vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen allergischer Reaktionen kontinuierlich zu. In der Kosmetik werden häufig Komponenten verwendet, die aus den gleichen Quellen stammen. Somit gibt es in der Kosmetik die analoge Thematik.

Hautpflegeprodukte werden zum Teil großflächig als Körperlotionen aufgetragen und nehmen nicht unerhebliche Mengen der Begleitstoffe von Ölen und Extrakten auf. Unverträglichkeiten treten daher schnell in Form sichtbarer Irritationen oder allergischer Reaktionen in Erscheinung.

Der typische Fall eines Begleitstoffes ist die Salicylsäure, die über pflanzliche Komponenten, insbesondere Extrakte, in die Produkte gelangt oder als synthetischer Stoff oftmals auch gezielt eingesetzt wird. 

Naturapotheke

In der Volksmedizin war Salicylsäure eine der ersten Verbindungen, die man aus der Naturapotheke kannte. Als Acetylsalicylsäure (ASS) wird sie als freiverkäufliches Arzneimittel heute weltweit in großen Mengen eingesetzt.

Intoleranz

Neben möglichen allergischen Reaktionen, wie sie von vielen Naturstoffen auf empfindlicher Haut ausgelöst werden können, dominiert bei der Salicylsäure eher eine Intoleranz, die auf ihre phenolische Struktur und ihre saure Reaktion zurückzuführen und mit der Wirkung von ASS nicht vergleichbar ist.1 Die Intoleranz äußert sich dermal beispielsweise durch Juckreiz und/oder Rötungen.
Physiologisch stellt Salicylsäure in den Mengen, die in Lebensmitteln und Kosmetika enthaltenen sind, kein Problem dar. Sie wird innerhalb weniger Stunden durch Konjugation, der eine Oxidation vorausgehen kann (Leber), durch die Niere ausgeschieden.

Konservierungs- und Wirkstoff

Gezielt eingesetzt werden Salicylsäure, deren Salze (Salicylate) und Ester wie Salicylsäurebenzylester in Kosmetika zu unterschiedlichen Zwecken:

  • Konservierungsstoff – aufgrund der phenolischen Struktur und der Säuregruppe
  • Entzündungshemmung, z. B. bei Akne – durch die keimhemmende Wirkung
  • Peeling – durch die keratolytische Aktivität
  • Duftstoff – im Falle von Salicylsäurebenzylester

Natürlicher Bestandteil

Die Begleitmengen in Lebensmitteln variieren von nahezu 0% bis etwa 0,02% bei frischem Obst und Gemüse. Gefriergetrocknete Lebensmittel inklusive wasserfreie Gewürze können bis etwa 0,2% Salicylsäure enthalten. Diese Gehalte werden naturgemäß weder in Lebensmitteln noch in Kosmetika (z. B. bei Verwendung von Pflanzenextrakten) deklariert.
Mitunter resultiert daraus ein Geschäftsmodell, indem Produkte "frei von Salicylsäure" angeboten werden. Bei näherem Hinsehen findet man darunter Präparate, die aufgrund der Zusammensetzung gar keine Salicylsäure enthalten können.

Kosmetikverordnung

Die Europäische Kosmetikverordnung schränkt die Dosierung der als freie Säure berechneten Salicylsäure auf maximal 2% ein, wenn sie als Wirkstoff verwendet wird. Insbesondere wegen der potentiell großflächigen Verwendung auf dem ganzen Körper sind bei Körperlotionen allerdings nur 0,5% zugelassen. Gleiches gilt für Produkte wie Lippenstifte, deren Bestandteile z. T. oral aufgenommen werden, sowie für Deodorants und Produkte rund um das Auge.2 Eine Ausnahme mit max. 3% bilden Haarbehandlungsmittel, die ausgespült werden.
Sofern Salicylsäure nur der Konservierung dient, ist eine Dosierung von maximal 0,5% erlaubt.3
Die Verwendung bei Kindern unter 3 Jahren ist ganz verboten. Gleiches gilt für Mundspülungen und Zahnbehandlungsmittel. 

Höher dosierte Salicylsäure findet sich in Medizinprodukten und dermalen Arzneimitteln, die nicht der Kosmetikverordnung unterliegen, wenn mit ihrer Hilfe Warzen o. ä. keratolytisch entfernt werden. 

dermaviduals® Präparate 

enthalten jeweils 0,5% Salicylsäure zur punktuellen Anwendung bei unreiner Haut und zur unterstützenden Prävention von Akne. Die Produkte können während der Schwangerschaft ohne Einschränkung angewandt werden.

Literatur

  1. B. Rosenkranz et al., Effects of salicylic and acetylsalicylic acid alone and in combination on platelet aggregation and prostanoid synthesis in man, Br. J. clin. Pharm. (1986), 21, 309-317
  2. Anhang III der Kosmetikverordnung (KVO): Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen enthalten dürfen
  3. Anhang V der Kosmetikverordnung (KVO): Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe


Dr. Hans Lautenschläger



 
 
 
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Revision: 11.07.2026