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Dermatologische Kosmetik - Brücke zwischen Kosmetik und Medizin

 

Der Begriff "Dermatologische Kosmetik" signalisiert einen Zusammenhang zwischen Dermatologie und Hautpflege. Was genau versteht man unter dermatologischer Kosmetik? Wie unterscheidet sie sich von der konventionellen Hautpflege ("Kosmetik"). Nachfolgend werden an einem aktuellen Beispiel die Konzeption dermatologisch-kosmetischer Pflegekonzepte und ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht erläutert.

 

Zusammensetzung, Verwendung und Auslobung von Kosmetika und Arzneimitteln sind Inhalt verschiedener europäischer und landesspezifischer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Sie sind hinsichtlich der Abgrenzung der beiden Produktgruppen nicht ganz eindeutig, so dass sich hier mit der Zeit eine Grauzone entwickelt hat.

Was sind kosmetische Mittel?

Paragraph 4, Absatz 1, des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (LMBG) definiert Kosmetika wie folgt: "Kosmetische Mittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, äußerlich am Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs oder zur Vermittlung von Geruchseindrücken angewendet zu werden, es sei denn, dass sie überwiegend dazu bestimmt sind, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen". Dies entspricht weitgehend, aber nicht deckungsgleich den europäischen Richtlinien 76/768/EWG und 2003/83/EG: "Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern und/oder den Körpergeruch zu beeinflussen und/oder um sie zu schützen oder um sie in gutem Zustand zu erhalten."
Danach ist z. B. gemäß richterlicher Entscheidung ein Schuppenshampoo, das den antimykotischen Wirkstoff Clotrimazol enthält, als Kosmetikum einzuordnen, auch wenn Clotrimazol sonst in antimykotisch wirksamen, pharmazeutischen Zubereitungen verwendet wird. Entscheidend ist hier unter anderem die Verkehrsauffassung des Verbrauchers und dass keine Aussagen zur Heilung und Linderung von Leiden gemacht werden.

Zuordnung der Wirkstoffe

Stoffe, die in Deutschland in Kosmetika zugelassen sind, können beispielsweise in außereuropäischen Ländern beschränkt zulässig oder verboten sein und wie z. B. Coenzym Q10 als Pharmazeutika gelten. Viele Wirkstoffe werden andererseits sowohl in kosmetischen als auch in pharmazeutischen Präparaten verarbeitet, unter anderem die Vitamine A, C, E und K, D-Panthenol, Echinacea, Hamamelis, Harnstoff, Salizylsäure, Phosphatidylcholin. Hormone sind nur für dermatologische Präparate zugelassen, während Phytohormone, d. h. Hormone pflanzlichen Ursprungs mit ähnlichen Wirkungen, auch in kosmetischen Präparaten verarbeitet werden dürfen. Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen; mit anderen Worten: Die Grauzone zwischen Hautpflege und Dermatologie ist groß.
Die weit verbreitete Verwendung von Wirkstoffen wie D-Panthenol begründet jedoch noch nicht die Bezeichnung "Dermatologische Kosmetik", die als solche für Produkte, die im Rahmen der Kosmetikverordnung vertrieben werden, über längere Zeit strittig war. Diesbezüglich ist die Begründung für die vor einigen Jahren erfolgte Zurückweisung einer Abmahnung zur "Dermatologischen Kosmetik" aufschlussreich, da sie den Kern dermatologischer Pflege-Konzepte gut beschreibt. Sie wird nachfolgend redaktionell leicht verändert und gekürzt wiedergegeben:

Was bedeutet dermatologisch?

Dermatologisch bezieht sich nicht auf eine Behandlung oder eine per Gesetz nicht erlaubte Tätigkeit der Kosmetikerin, die derjenigen eines Dermatologen gleichkäme. Dermatologisch in Verbindung mit "Dermatologischer Kosmetik" (Synonyme: Dermokosmetik, Cosmeceuticals) ist ein Qualitätsmerkmal. Dieses Qualitätsmerkmal ermöglicht unter anderem eine kosmetische Behandlung mit Produkten, die exakt auf die physiologischen Bedürfnisse der individuellen Haut abgestimmt sind. Daher gewinnen Pflegekonzepte an Bedeutung, deren Creme-Grundlagen gleichermaßen bei der dermatologischen Behandlung (Hautarzt) und der kosmetischen Pflege sowie der unterstützenden Prävention (Kosmetikinstitut) nahtlos eingesetzt werden können. Eine solche Grundlage sind z. B. variabel einsetzbare Barrierecremes mit Membranstruktur, die genau diese Anforderung erfüllen. Sie werden in der Kosmetik als reine Grundlage oder zusammen mit kosmetischen Wirkstoffen und in der dermatologischen Defektur (Hautarzt/ Apotheke) als reine Grundlage oder zusammen mit pharmazeutischen Wirkstoffen eingesetzt.

Qualitätsmerkmale

Dass z. B. Hautreinigungsmittel häufig nicht den physiologischen Verhältnissen der Haut entsprechen, wird von E. Kownatzki in der Publikation "Gesundheitsschädliche Wirkungen von Kosmetika", Kosmetische Medizin 21 (1), 26-27 (2000) beschrieben. Wohlgemerkt: es handelt sich dabei um Präparate, die gemäß Kosmetikverordnung völlig in Ordnung sind. Übrigens: um im Sinne der Verbraucher langfristig gute kosmetische Ergebnisse zu erzielen, ist die Kooperation zwischen Kosmetik und Medizin wichtig.
Wie oben bereits ausgeführt, geht es bei dem Begriff "Dermatologische Kosmetik" um die Zusammenfassung von Qualitätsmerkmalen. Damit ist nicht der überflüssige Stempel "dermatologisch geprüft" zu verstehen, bei dem es sich um eine Selbstverständlichkeit handelt und der höchst fragwürdig ist, da er keine Aussage über das Ergebnis der Prüfung macht. Zu den Kriterien einer dermatologischen Kosmetik zählt - chemisch gesehen - vielmehr die Freiheit von nicht-physiologischen Emulgatoren, Konservierungsstoffen, Mineralölen, Duft- und Farbstoffen und Hilfsstoffen.
Diese Kriterien sind für die konventionelle Kosmetik keineswegs selbstverständlich, wenn man ihre Zusammensetzungen (INCI) betrachtet. Wie aus dem zitierten Artikel von Kownatzki (siehe oben) zu ersehen ist, können Emulgatoren Neurodermitis auslösen. Daher sollte eine unter dermatologischen Gesichtspunkten konzipierte Kosmetik grundsätzlich emulgatorfrei sein. Die Duftstoffe stehen heute unbestritten an der Spitze der Hautsensibilisierungen. Betroffen sind davon wie bei Konservierungsmitteln naturgemäß Verwender mit einer sehr empfindlichen oder auch vorgeschädigten Haut. Mineralöle und gegebenenfalls auch Silikone erschweren insbesondere in hoher Konzentration die Eigenregeneration der Haut; Arbeiten namhafter Wissenschaftler belegen dies.
Die alleinige Ausstattung von Kosmetika mit Konservierungsmitteln des Anhangs der Kosmetikverordnung, um mögliche Gesundheitsgefahren auszuschließen, entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Richtig ist, dass die Herstellungskosten unkonservierter und duftstofffreier Präparate, die im Übrigen keine kürzere Haltbarkeit aufweisen müssen, über denen konservierter und duftstoffhaltiger liegen. Insbesondere bei wasserhaltigen Cremes müssen andere Zusammensetzungen und vor allem geruchsneutrale Rohstoffe eingesetzt werden. Dies macht es vielen Herstellern aufgrund des heutigen Kostendrucks schwer, auf eine konsequent dermatologische Kosmetik umzusteigen.

Unterstützende Prävention

Die für die langfristige Pflege kontraproduktiven Eigenschaften der auszuschließenden Stoffe sind überwiegend der dermatologischen Literatur zu entnehmen und leider weniger der kosmetischen. Die Dermatologie konzentriert sich auf die Bedürfnisse der Haut selbst. Die Übersetzung von "derma" bedeutet Haut; vgl. Lexikon "Brockhaus", das direkt auf das Stichwort "Haut" weiter verweist. Dermatologie ist dementsprechend die Lehre von der Haut und nichts anderes. Entsprechend ist ein weiteres Merkmal dermatologischer Kosmetika die Möglichkeit der unterstützenden Pflege und der unterstützenden Prävention von Hautstörungen oder sogar Hautkrankheiten.
Hier steht naturgemäß der eingangs in den europäischen Richtlinien genannte Hautschutz im Vordergrund, aus dem weitere Qualitätsmerkmale dermatologischer Kosmetika resultieren:

  • Inhaltsstoffe, die denen der Haut ("derma") identisch oder verwandt sind
  • Cremes, deren physikalische Beschaffenheit dem membranartigen Aufbau der Barriereschichten der Haut gleicht

Soweit die Begründung zur Zurückweisung der oben zitierten Abmahnung betr. "Dermatologische Kosmetik".

Gute Verträglichkeit

Die Summe der genannten Qualitätskriterien führt dazu, dass dermatologische Kosmetika eine sehr gute Verträglichkeit bei der Pflege empfindlicher und/oder geschädigter Haut haben. Der weltweit anerkannte Dermatologe Prof. A. M. Kligman konnte nachweisen, dass allein die Anwesenheit individuell abgestimmter kosmetischer Wirkstoffe bei geschädigter Haut klinisch signifikante Verbesserungen des Hautzustandes hervorrufen kann. Kligman begründete aus diesen Erkenntnissen die Korneotherapie, die auf eine Sanierung des Stratum corneums ohne pharmazeutische Wirkstoffe abzielt. Danach sollte es eigentlich eine der vornehmsten Aufgaben der Kosmetik sein, die Prinzipien der Korneotherapie bei den Zusammensetzungen kosmetischer Präparate zu berücksichtigen, um den Hautzustand zu erhalten oder zu verbessern. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Häufigkeit von Hautschäden, insbesondere Barrierestörungen, immer mehr zunimmt. Die einfachste Barrierestörung liegt beispielsweise schon bei trockener Haut vor.
Die Materie setzt - auch aufgrund der notwendigen Hautdiagnosen - sehr gute Aus- und Weiterbildungen der im Bereich der Kosmetik Beschäftigten voraus, was heute leider nicht immer gegeben ist. Kooperationen mit Dermatologen, die der Korneotherapie gegenüber aufgeschlossen sind, helfen bei der Auswahl und Anwendung dermatologischer Kosmetik, um eine maximale Effektivität zu erreichen.

Dr. Hans Lautenschläger

 


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veröffentlicht in
Kosmetische Praxis
2005 (5), 12-14

 
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